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Friedhöfe

Die folgende Liste verschafft Ihnen einen Überblick üder die Grabarten auf Frankfurts Friedhöfen. Wir arrangieren die Bestattung auf dem Friedhof Ihrer Wahl.

 

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. In einer Reihengrabstätte kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Reihengrabstätte wird ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist (im Allgemeinen 20 Jahre) erworben. Das Verfügungsrecht an einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden, nach Ablauf der Ruhefrist werden diese Grabstätten abgeräumt.

Erdreihengrabstätte:

Bestattungsgebühr 1.412 €
Grabnutzung (20 Jahre) 1.009 €
Summe 2.421 €

 

Urnenreihengrabstätte:

Bestattungsgebühr 891 €
Grabnutzung (20 Jahre) 395 €
Summe 1.286 €



Anonyme Grabstätten

Der genaue Ort der Grabstätte ist ausschließlich der Friedhofsverwaltung bekannt. Eine individuelle Kennzeichnung des Platzes, sowie die Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung sind zur Wahrung der Anonymität nicht gestattet.

Erdbestattung:

Bestattungsgebühr 1.412 €
Grabnutzung (20 Jahre) 1.535 €
Summe 2.947 €

 

Urnenbestattung:

Bestattungsgebühr 891 €
Grabnutzung (20 Jahre) 843 €
Summe 1.734 €



Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht mindestens für 25 Jahre - höchstens für 40 Jahre - verliehen werden kann. Die Lage der Grabstätte wird zusammen mit dem Erwerber ausgesucht.
Je nach Größe der Grabstätte können dort mehrere Verstorbene beigesetzt werden, das Nutzungsrecht an einer solchen Wahlgrabstätte kann verlängert werden und somit als Familiengrabstätte über viele Jahre hinweg entstehen. Ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann auch im Voraus für die Dauer von mindestens 10 Jahren erworben werden.

Erdwahlgrabstätte:
(1 Erdbestattung + 4 Urnen )

Bestattungsgebühr 1.412 €
Grabnutzung (25 Jahre) Ruhe Frist (20 Jahre)* 1.579 €
Summe 2.991 €
Urnenwahlgrabstätte:
( 4 Urnen )

Bestattungsgebühr 891 €
Grabnutzung (25 Jahre) Ruhe Frist (20 Jahre)* 1.531 €
Summe 2.422 €


Urnenkammer:

Bestattungsgebühr 700 €
Grabnutzung (25 Jahre) Ruhe Frist (20 Jahre)* 2.395 €
Summe 3.095 €

* Nicht auf allen Friedhöfen in Frankfurt am Main.



Sondergrabstätten:

Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und gepflegt. Auf einer solchen Rasengrabstätte liegt eine vom Steinmetz angefertigte Grabplatte mit Namensstafel erdbündig im Boden, eine individuelle Grabbepflanzung darf nicht erfolgen.

Reihengrabstätte

Erde Bestattungsgebühr 1.412 €
Grabnutzung (20 Jahre) 1.535 €
Summe 2.947 €


Urne Bestattungsgebühr 891 €
Grabnutzung (20 Jahre) 843 €
Summe 1.734 €

 

Wahlgrabstätte

Erde Bestattungsgebühr 1.412 €
Grabnutzung Einzel (25 Jahre) Ruhe Frist (20 Jahre) 2.159 €
Summe 3.571 €



Urne Bestattungsgebühr 891 €
Grabnutzung Einzel (25 Jahre) 1.210 €
Summe 2.101 €